Aktuelles

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, (Stand 01.04.2022)
das Coronavirus SARS-Cov-2 und die dadurch ausgelöste Krankheit Covid-19 breitet sich in Deutschland aus. Bund, Länder und Gemeinden haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dies scheint in Hinblick auf die Infektionszahlen auch gelungen zu sein. Die Lage und die daraus resultierenden Maßnahmen Ändern dennoch ständig.
Durch unser föderales System ist die Beschlußlage nicht immer sehr übersichtlich. Von daher kann ich an dieser Stelle nur sehr eingeschrä¤nkt informieren. Weitere und aktuelle Details finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Ministerien sowie des Landkreises. Darüber hinaus berichten Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen täglich über die Entwicklung der Pandemie.
Bisher ist unsere Region durchaus glimpflich davon gekommen, nicht zuletzt auch dank Ihres verantwortungsvollen Umgangs mit der Situation. Dafür möchte ich mich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger herzlich bedanken.
Es liegt an uns, die Ausbreitung möglichst in einem beherrschbaren Korridor zu halten. In erster Linie liegt das natürlich an uns selbst.
Reduzieren Sie Ihre direkten sozialen Kontakte auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß, halten Sie sich an die bekannten Hygieneempfehlungen sowie die erlassenen Verordnungen!
Herzlichst
BGM Munser
Überblick Stadt Liebenau
Die nachfolgenden Hinweise sind jeweils nur auszugsweise um einen schnellen Überblick zu bekommen. Die vollständigen und detaillierten und rechtsverbindlichen Hinweise, Regelungen und Bestimmungen finden Sie auf den vorgenannten Info-Seiten der Ministerien oder Dienststellen, insbesondere die aktuellen Hygiene-Regelungen des Robert Koch Instituts. Die Quelle für diese Regelungen finden Sie unter www.hessen.de oder unter www.landkreiskassel.de
Kindertagesstätten:
- Die Kindertagesstätten sind geöffnet.
- Die Kinder müssen symptomfrei sein.
Rathaus:
- Der Besuch ist zu den veröffentlichen Zeiten ohne weitere Anmeldung möglich.
Trauungen/Beerdigungen:
In den Friedhofskapellen gelten folgende Hinweise:
Es wird dringend das Tragen einer FFP2-Maske (insbesondere beim Gesang) empfohlen. Ebenfalls wird empfohlen auf pandemiegerechtes Verhalten (Hygiene, Abstand u.s.w.) zu achten.
Die Beauftragten für die Bestattung legen die Auflagen für die jeweilige Bestattung in Absprache mit den Angehörigen fest.
Sportstätten:
- Freizeit- und Amateursport ist unter den aktuellen Hygienebestimmungen wieder möglich.
Gastronomie:
- Es gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften des Landes Hessen.
Dorffeste aller Art:
- Dorffeste in mit eingeschränkter Teilnehmerzahl und unter Hygieneauflagen wieder möglich.