Wirtschaft & Standort

Betriebe

Sehr geehrte(r) Gewerbetreibende(r)

Sie interessieren sich für eine Gewerbeanmeldung/-ansiedlung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Liebenau.
Das freut uns sehr und wir wünschen schon einmal vorab einen erfolgreichen Start und beste Geschäfte.

Ich denke, Sie haben eine gute Standortwahl getroffen, oder sind gerade dabei eine gute Standortwahl zu treffen. Unser kleines Städtchen hat doch durchaus etwas zu bieten.

Als erstes möchte ich da unsere uneingeschränkte Unterstützung nennen, verbunden mit extrem kurzen Wegen und einem direkten Draht zum Bürgermeister. Vielleicht kann dies an der einen oder anderen Stelle hilfreich sein. Dann ist da natürlich auch unsere hervorragende Wohnumgebung zu nennen, abgekürzt und auf dem Punkt gebracht, dort Leben wo andere Urlaub machen, im Naturpark Reinhardswald.

Daneben kann man durchaus die kurzen Wege in das Oberzentrum Kassel (ca. 30 min Fahrzeit) und den nahezu ampelfreien Anschluß an die A44 (ca. 15 min Fahrzeit) erwähnen.

So wichtig wie das Wasser aus dem Wasserhahn ist die Breitbandversorgung. Je nach Standort, dürfen Sie Bandbreiten von Minimum mit FTTC (ca. 50 Mbit/s) aber an vielen Stellen auch mit FTTH (bis zu 1 Gbit/s) rechnen. Damit gehören wir (je nach Ortsteil) zu den Gemeinden in Deutschland mit der Möglichkeit eines Gigabit-Anschlusses.

Das Mobilfunknetz ist ebenfalls flächendeckend erreichbar – wenngleich auch nicht in jedem Ortsteil mit jedem Netz im LTE-Standard. Aber selbstverständlich sind neben diesen sicherlich auch sehr wichtigen und nützlichen “Softskills” auch die harten Fakten des Gewerbesteuersatzes ein wichtiges Kriterium für Ihren “neuen” Standort. Wir wissen sehr wohl, dass mit den derzeitigen Hebesätzen von 450 Prozentpunkten eine Schmerzgrenze erreicht ist, die durchaus standortentscheidend sein kann. Aus diesem Grund hat der Magistrat der Stadt Liebenau am 26.06.2018 ein sogenanntes “Gewerbe Ansiedlungsanreizprogramm” ausgelobt.

Das funktioniert folgendermaßen:

  • Sie melden das Gewerbe bei der Stadt Liebenau an
  • Das Finanzamt wird daraufhin einen Gewerbesteuermeßbetrag festsetzen
  • Der Messbetrag wir mit dem per Haushaltssatzung der Stadt Liebenau festgelegten
    Hebesatz von z.Zt. 450% multipliziert und führt so zu einem
    Gewerbesteuerzahlbetrag
  • Sie werden den festgesetzten Zahlbetrag gemäß
    Bescheid an die Stadt überweisen
  • Nachdem Sie ihre Steuererklärung gemacht
    haben, legt das Finanzamt einen endgültigen Meßbetrag fest und teilt diesen der
    Stadt mit.
  • Dieser endgültige Meßbetrag ist Basis für die Berechnung des
    Differenzbetrages zwischen dem Hebesatz von 380% zu 450% und wird ihnen dann
    ohne weiteres Zutun umgehend zurück überwiesen.
  • Das Ganze gilt für fünf Jahre und nur, wenn diese Regelung innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung des
    Gewerbes bei der Stadt beantragt wird

Wir hoffen sehr, dass all diese Argumente Sie davon überzeugen können, in der Stadt Liebenau ihr “Geschäft” zu eröffnen und wünschen uns eine gedeihliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für viele, viele Jahre.
Scheuen Sie nicht mich anzurufen, gerne stehe ich Ihnen mit unserem Team für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Munser
Bürgermeister