Amtliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau "Nösselweg"

Bauleitplanung der Stadt Liebenau
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6.2 Liebenau “Nösselweg”

 

hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung Liebenau hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2019 sowie 27.01.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 6.2 Liebenau “Nösselweg” sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden am Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Das Verfahren wird im Rahmen von § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt, von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Ziel der Änderung ist die bauleitplanerische Zulassung des Baus von 3 ein- bis zweigeschossigen Ferienhäusern im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Dieser Teil des Geltungsbereichs wird im Rahmen der 1. Änderung von “Private Grünflächen – Freizeitgärten” in “Sondergebiet Ferienhausgebiet” geändert. Der Änderungsbereich hat eine Größe von 785 qm und liegt am nordöstlichen Stadtrand Liebenaus, der Flächennutzungsplan soll im Rahmen der Berichtigung angepasst werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

28. Februar 2020 bis einschließlich 30. März 2020

 

in der Stadtverwaltung Liebenau, Bauamt, Lacheweg 1, 34369 Liebenau während der Dienststunden (Mo-Fr 8.00 – 12.00 h, Mo+Di 14.00 – 15.30 h, Do. 14.00 – 18.00 h) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Möglichkeit, die ausliegenden Unterlagen einzusehen und schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf mitzuteilen. Die Einsendung schriftlicher Anregungen und Hinweise an das Bauamt der Stadt Liebenau, Lacheweg 1, 34369 Liebenau muss mit Eingang bis spätestens 30.03.2020 erfolgen. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenau durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Geltungsbereichs ist dem PDF zu entnehmen.

Liebenau den 18.02.2020
der Magistrat der Stadt Liebenau
Harald Munser
Bürgermeister