Amtliche Bekanntmachungen

Abgabetermine für Schlagabraum

Liebenau, Haueda, Ersen, Grimelsheim

Freitag den 22.05.2020 um 15.00 Uhr
Treffpunkt: Waldeingang Lied von Liebenauer Seite

Niedermeiser

Freitag den 22.05.2020 um 16.00 Uhr
Treffpunkt: Dreschhalle

Zwergen, Lamerden, Ostheim

Freitag den 22.05.2020 um 17.00 Uhr
Treffpunkt: Campingplatz

Abnahmetermine:

nach Absprache

Grundsätzliches :

Seit dem 01.01.2013 ist es Pflicht bei der Zuteilung des Schlagabraumes den Motorsägenschein dem Forstbeamten vorzulegen.

1. Bei der Verteilung von frischem Schlagabraum am gemeinsamen Termin richtet sich Größe und Zuteilung der Schlagabraumplätze nach der Anzahl der Selbstwerber.

2. Das Holz ist unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufzuarbeiten. (Gemäß dem Merkblatt für die Brennholzaufarbeitung durch Selbstwerber)
Bei Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften wird jede weitere Aufarbeitung untersagt.

Jeder Selbstwerber haftet selbstschuldnerisch, für Unfälle können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

3. Das Holz ist so im Wald aufzuschichten, daß eine Schätzung der aufgearbeiteten Menge möglich ist. Die Freigabe sämtlichen Holzes außer Sammelholz zur Abfuhr erfolgt erst nach Abnahme im Wald!

4. Der Abfuhrschein ist mitzuführen und auf Verlangen den Beamten des Hessischen Forstamt, Magistratsmitgliedern, der Polizei und den Waldarbeitern vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Abfuhrschein Holz fährt muß mit einer Anzeige wegen Forstdiebstahl rechnen.

Die Preise sind wie folgt festgesetzt:

1. Schlagabraum kostet je Raummeter 25,- Euro

Der errechnete Geldbetrag ist in Bar oder per EC-Karte in der Stadtkasse Liebenau im Rathaus einzuzahlen.

Wegen des Coronavirus wird auf das Einhalten der Allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen hingewiesen.

wird bekanntgemacht

Liebenau, 12.05.2020
Der Magistrat
der Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister