Amtliche Bekanntmachungen

Abgabetermine für Schlagabraum

Die Abgabe von Schlagabraum findet statt für:

 

Niedermeiser, Zwergen, Ostheim und Lamerden:

Freitag, 26. März 2021 um 16.00 Uhr
Treffpunkt: Zwergen am Campingplatz

Liebenau, Haueda, Grimelsheim und Ersen

Freitag, 26. März 2021 um 17.00 Uhr
Treffpunkt: Waldeingang Lied von Liebenauer Seite

Abnahmetermine:

Nach Absprache

Grundsätzliches :

 

Seit dem 01.01.2013 ist es Pflicht bei der Zuteilung des Schlagabraumes
den Motorsägenschein dem Forstbeamten vorzulegen.

 

  1. Bei der Verteilung von frischem Schlagabraum am gemeinsamen Termin richtet sich Größe und
    Zuteilung der Schlagabraumplätze nach der Anzahl der Selbstwerber.
  2. Das Holz ist unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufzuarbeiten.
    (Gemäß dem Merkblatt für die Brennholzaufarbeitung durch Selbstwerber)
    Bei Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften wird jede weitere Aufarbeitung untersagt.
    Jeder Selbstwerber haftet selbstschuldnerisch, für Unfälle können keine Schadensersatzansprüche
    geltend gemacht werden.
  3. Das Holz ist so im Wald aufzuschichten, daß eine Schätzung der aufgearbeiteten Menge möglich ist.
    Die Freigabe sämtlichen Holzes außer Sammelholz zur Abfuhr erfolgt erst nach Abnahme im
    Wald!
  4. Der Abfuhrschein ist mitzuführen und auf Verlangen den Beamten des Hessischen Forstamt,
    Magistratsmitgliedern, der Polizei und den Waldarbeitern vorzuzeigen. Wer ohne gültigen
    Abfuhrschein Holz fährt muß mit einer Anzeige wegen Forstdiebstahl rechnen.

Die Preise sind wie folgt festgesetzt: 

  • Schlagabraum kostet je Raummeter 25,- Euro
  • Der errechnete Geldbetrag ist in Bar oder per EC-Karte in der Stadtkasse Liebenau im Rathaus
    einzuzahlen.

Wegen des Coronavirus wird auf das Einhalten der Allgemeinen

Abstands- und Hygienemaßnahmen hingewiesen.

 

Liebenau, 17.03.2021
Der Magistrat
der Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister