Amtliche Bekannmachungen

Bürgermeisterwahl in Liebenau - Hygienemaßnahmen

Die besondere Situation in Zeiten der Corona-Pandemie macht beim Urnengang besondere Maßnahmen erforderlich. 

Es gelten danach neben den bekannten AHA+L Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-Lüften) in
den Wahllokalen der Stadt Liebenau.

Alle Wahllokale erhalten eine Einbahnregelung, sodass die Wahlräume nur von einem Eingang her
betreten und durch einen anderen Ausgang verlassen werden müssen.
Die Tische der Wahlhelfer werden dafür so angeordnet das die Wählerinnen und Wähler bei der
Abgabe der Stimmzettel in Richtung des Ausgangs geleitet werden
Ausnahmen von der Einbahnregelung können sich evtl. für Menschen mit Behinderungen ergeben,
falls die Ausgänge nicht barrierefrei erreicht werden können-die Wahlhelfer werden darauf bei
Bedarf hinweisen.

Im Ortsteil Zwergen musste das Wahllokal verlegt werden da die Bauarbeiten am und im
Dorfgemeinschaftshaus noch nicht abgeschlossen sind.
Das Wahllokal befindet sich jetzt im Gebäude des Feuerwehrgerätehauses, Auf dem Köstermorgen
2, in Zwergen.

Es werden nur so viele Wahlkabinen in den Wahllokalen aufgestellt, wie es die Größe des
Wahlraumes unter Berücksichtigung der gebotenen Abstände erlaubt.

Alle Wahllokale werden im Eingangsbereich mit Händedesinfektionsmittelspendern ausgestattet.
Darüber hinaus erhalten alle Wahlvorstände Flächen und Händedesinfektionsmittel zur Desinfektion
von Wahlkabinen, Stiften etc. Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert. Die Wahlräume
werden regelmäßig gelüftet.

Die Wähler werden dringend gebeten, eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels
mitzubringen. Andernfalls stehen bei der Ausgabestelle des Stimmzettels desinfizierte
Kugelschreiber zur Verfügung, die bei der Abgabe der Stimmzettel zurückgegeben werden. Die Stifte
werden dann desinfiziert und wieder in Umlauf gegeben.

In den Wahlräumen und deren Zuwegung ist gem. § 1 und 7 der Corona-Kontakt- und
Betriebsbeschränkungsverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt sowohl für
Wähler, Wahlhelfer und evtl. Wahlbeobachter. Es werden bei Bedarf sog. Einmalmasken zur
Verfügung gestellt.

Die Stellen, an denen der Wähler an den Wahlvorstand herantritt, werden mit einer Plexiglasscheibe
geschützt (bei der Stimmzettelausgabe und dem Einwurf in die Wahlurne).
In und an den Wahllokalen werden Hinweisschilder angebracht, die auf die Einhaltung von
Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen sowie die Beachtung der Wegeführung hinweisen.

Für weitere Fragen zur Bürgermeisterdirektwahl steht das Wahlamt unter der Tel. 05676 9898 12 zur
Verfügung.