Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung 2020

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07 März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Änd. des LandtagswahlG und anderer Vorschriften vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.802.238 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.790.790 €
mit einem Saldo von 11.448 €

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €

mit einem Überschuss von 11.448 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 477.877 €

und den Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.500 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.988.135 €
mit einem Saldo von -3.375.635 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.375.635 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -320.000 €
mit einem Saldo von 3.055.635 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 157.877 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf

3.375.635 €

festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

1.270.193 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.500.000 €

festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 690 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 690 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v. H.

Gem. § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz hat die Stadt Liebenau am 14.12.2018 eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die hier angegebenen Werte werden nachrichtlich dargestellt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zugunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Liebenau, den 27.01.2020

Magistrat der
Stadt Liebenau
Munser, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung
I.
Die Haushaltssatzung der Stadt Liebenau für das Haushaltsjahr 2020 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß §97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1. In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§3 der Haushaltssatzung) in Höhe von

1.270.193 € (in Worten: -eine Million zweihundertsiebzigtausendeinhundertdreiundneunzig)

2. in Verbindung mit §103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (§2 der Haushaltssatzung) in Höhe von

3.375.635 € (in Worten: drei Millionendreihundertfünfundsiebzigtausendsechshundertfünfunddreißig)

3. in Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§4 der Haushaltssatzung) in Höhe von

1.500.000,00 € (in Worten: -eine Million fünfhunderttausend)

Kassel, den 26.02.2020

Der Landrat des Landkreises Kassel
im Auftrag

Michel


Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.2020 bis 23.03.2020 zum im Rathaus, Lacheweg 1, 34396 Liebenau, Zimmer 10, zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Liebenau, den 10.03.2020

Magistrat der
Stadt Liebenau

Munser
Bürgermeister