Aktuelle Informationen

Lastschrifteinzugsermächtigung durch die Stadtkasse Liebenau (SEPA Lastschriftmandat)

In den Medien taucht immer öfter der Begriff “SEPA” auf.
SEPA bedeutet: “Single Euro Payments Area” und steht für “einheitlicher Zahlungsverkehrsraum”.
Hier wird nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Euro-Zahlungen unterschieden, denn diese Trennung entfällt.

Die bekannteste Änderung besteht in den heute bereits immer häufiger eingesetzten Bankverbindungsdaten IBAN und BIC.
Die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) lösen die heute in Deutschland gebräuchliche Kontonummer und Bankleitzahl ab. Kontonummer und BLZ sind Bestandteil der IBAN.
Der BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung den an dem Zahlungsverkehr beteiligten Banken.
Sie finden BIC und IBAN auf Ihrem Kontoauszug.

Neben den Überweisungen ist natürlich auch der Lastschrifteinzug betroffen. Notwendige Grundlage für jeden Lastschrifteinzug über das SEPA-Lastschriftverfahren ist das SEPA-Mandat.
Das SEPA-Mandat regelt die rechtliche Beziehung zwischen Zahlungsempfänger, dem Zahler (Kontoinhaber) und dem Kreditinstitut des Zahlers.
Es ist zum einen eine Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahler, die dem Zahlungsempfänger gestattet, Lastschriften zu Lasten des Kontos des Zahlers einzureichen.
Andererseits wird mit dem Mandat das kontoführende Kreditinstitut des Zahlers autorisiert bzw. beauftragt, die angewiesenen Lastschriften auf dem Konto des Kunden vorzunehmen.

Das Einführungs- bzw. das offizielle Umstellungsdatum auf das SEPA-Verfahren ist der 01. Februar 2014.

Die Stadt Liebenau hat sich dazu entschlossen, die zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Abbuchungsermächtigungen nicht über den Umstellungstermin am 01. Februar 2014 hinaus zu übernehmen, sondern den Bestand komplett zu erneuern.

Ab sofort erhalten Sie deshalb die neuen Lastschriftmandate in Ihrer Stadtkasse.
Im Spätsommer werden Ihnen die Formulare dann per Einlage im örtlichen Blättchen, dem “Hofgeismar Aktuell”, zugestellt.
Und schließlich werden wir die Mandate auch den Abgabenbescheiden, die Sie Anfang Januar 2014 erhalten, beifügen.
Damit der Lastschrifteinzug ab dem 01. Februar 2014 für Ihre Steuern und Abgaben lückenlos fortgesetzt werden kann, empfehlen wir dringend eine möglichst zeitnahe Rückgabe der Formulare und weisen nochmals darauf hin, dass Ihre bestehende Abbuchungsermächtigung ab dem Umstellungsdatum keine Gültigkeit mehr hat und ein Einzug der Forderungen durch die Stadtkasse nicht mehr möglich ist.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wird bekannt gemacht
Der Magistrat der Stadt Liebenau
Liebenau, 02. Mai 2013
Lange (Bürgermeister)