Amtliche Bekanntmachungen

Nachrücker Ortsbeirat Niedermeiser - Liste erschöpft

Der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zur Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Niedermeiser gewählte Herr Manuel Müller hat sein Mandat mit Schreiben vom 07.10.2019 niedergelegt.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleibt der Sitz des Ortsbeirates Niedermeiser für die Dauer der Wahlzeit unbesetzt.

Gegen die Gültigkeit der Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Wahlkreis für die Ortsbeiratswahl ist das Gebiet des Ortsbezirks) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).

Liebenau, 07.10.2019

gez. Thöne
Wahlleiter