Amtliche Bekanntmachungen

Nachrückerin Sadtverordnetenversammlung Wiebke Dippel-Kniest für Manuel Müller

Der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zur Kommunalwahl am 06. März 2016 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Herr Manuel Müller hat sein Mandat durch Erklärung vom 20.09.2019, hier eingegangen am 07.10.2019, mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach. Als Nachrückerin stelle ich Frau Wiebke Dippel-Kniest, Steinweg 26, 34396 Liebenau, fest.
Gegen die Gültigkeit der Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Wahlkreis für die Stadtverordnetenversammlung ist das Gemeindegebiet) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).

Liebenau, 08.10.2019

gez. Thöne
Wahlleiter