Amtliche Bekanntmachungen
Vereinfachte Flurbereinigung Diemelaue - Überleitungsbestimmungen
Im Auftrag der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, erfolgt nachfolgende öffentliche Bekanntmachung.
Vereinfachte Flurbereinigung Diemelaue
Az.: 33 – 29 05 5- H. 194
Überleitungsbestimmungen
für die vereinfachte Flurbereinigung Diemelaue, Kreis Höxter – 29 05 5 –
Die nachstehenden Überleitungsbestimmungen regeln gemäß §§ 62 Abs. 2 des Flur-bereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke. Die Beteiligten können oder konnten jedoch hiervon abweichende Vereinbarungen untereinander treffen, soweit dadurch die Interessen Dritter oder öffentliche und gemeinschaftliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Sie haben von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht. Durch diese Überleitungsbestimmungen werden demnach lediglich nicht geregelte Übergänge von Besitz und Nutzung erfasst.
- Der Besitz, die Verwaltung und Nutzung der im Flurbereinigungsplan zugeteilten Grundstücke gehen auf die Planempfänger über, soweit nicht bereits vorher eine andere Regelung getroffen wurde.
- Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang wird der 01.04.2020 festgesetzt.
- Dem Planempfänger steht vom Tage des Besitzüberganges das Recht zu, die ihm zugeteilten Grundstücke zu bewirtschaften und zu nutzen.
Detmold, den 17. Februar 2020
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
gez. Runte
(Runte)
Regierungsvermessungsdirektor
Wird bekannt gemacht
Liebenau, 26.02.2020
Der Magistrat der Stadt Liebenau
gez. Munser
Bürgermeister