Amtliche Bekanntmachungen
Berichtung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 in der Stadt Liebenau
Mit Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 ist das Unterschriftenquorum geändert worden. Abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG müssen Wahlvorschläge in den in dieser Vorschrift genannten Fälle nur zusätzlich von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.
Dies sind für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 15 Unterschriften, für die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Liebenau, Niedermeiser, Ostheim, Lamerden, Haueda, Zwergen und Ersen 5 Unterschriften und für den Stadtteil Grimelsheim 3 Unterschriften.
Liebenau, 21.12.2020
Der besondere Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen in der Stadt Liebenau
gez. Sascha Thöne